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  • Alexander Gräf

mehr als 1000 Beiträge seit 14.03.2003

Alles mal locker sehen

Oder woher wissen die Heinis im Polizeipräsidium ob ihr schwul,
lesbisch, bi, hetero oder sonst was seid? Eben, gar nicht, weil sie
nicht in euer Schlafzimmer gucken dürfen. D.h. aber nicht, dass ihr:

* eurem Arbeitgeber euer Sexualverhalten mitteilen müsst
* es der Polizei auf Nachfrage mitteilen müsst
* es auf dem Meldebogen ankreuzen müsst
(ob es auf dem Hartz-Fragebogen angekreuzt werden muss, weiß ich
hingegen nicht, ist mir aber - und dem Arbeitsamtfutzi vermutlich
auch - schnuppe)

Also alles locker, niemand muss sich fürchten, diskriminiert zu
werden, denn anders als Kontenbewegungen, Steuernachweise oder
Bewegungsprofile lassen sich die sexuelle Neigung nicht so ohne
weiteres von jedem braven Bürger ermitteln.

Als Tätermerkmal "schwul" zu definieren, ist völlig OK, genauso wie
das Tätermerkmal "hetero". Schließlich ist es ein *Täter*merkmal. Und
wenn ein männliches Vergewaltigungsopfer sagt, dass er von einem Mann
vergewaltigt wurde, werden die Polizisten von ganz alleine darauf
kommen, dass der etwaige Täter wohl homo-/bisexuelle Neigungen haben
muss. Das könnte bei den Ermittlungen ziemlich von Hilfe sein.

Regt euch lieber über die Email-Protokollierung auf, das nenne ich
nämlich wirklich einen Skandal (der aber niemanden zu interessieren
scheint).

Adios, Alex

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