sensortimecom (eric@sensortime.com) schrieb am 17. Dezember 2000 18:59:
> Naja, vielleicht ist es in England anders.
> In Österreich bekommt man gewöhnlich einen Arschtritt, wenn man
> diesbezüglich vorstellig würde...
mit fug und recht - wenn man im aufteag seines arbeitgebers und mit
mitteln seines arbeitgebers etwas patentwürdiges erfunden hat, dann ist
diese erfindung zunächst mal eigentum des arbeitgebers.. es sein denn
der arbeitsvertrag sieht *ausdrücklich* etwas anderes vor.
-H-
> Naja, vielleicht ist es in England anders.
> In Österreich bekommt man gewöhnlich einen Arschtritt, wenn man
> diesbezüglich vorstellig würde...
mit fug und recht - wenn man im aufteag seines arbeitgebers und mit
mitteln seines arbeitgebers etwas patentwürdiges erfunden hat, dann ist
diese erfindung zunächst mal eigentum des arbeitgebers.. es sein denn
der arbeitsvertrag sieht *ausdrücklich* etwas anderes vor.
-H-