Foto - Fingerabdrücke - DNA - HandyID - SIM-KartenID.- Handykonten - Providerkennungen.
Wenn das Asylverfahren durch ist und die alleinige deutsche Staatsbürgerschaft/ -angehörigkeit (Eine zweite muss aufgegeben werden) und nur dann Löschung der erkennungsdienstlichen Daten.
Anders werden wir das u.U. nicht schaffen, was im Nachsatz folgt. Ich finde, dass wir das den vielen Flüchtlingen schuldig sind, um ihre Unschuld auch immer zwingend beweisen zu können.