Da machte die Regierung falsche Versprechungen, wieder einmal.
Außerdem kann man da auch die fiktive Werbewirkung geltend machen; d.
h. der Beklagte könnte 400 Euro fiktive Zusatzeinnahmen der Kläger
geltend machen.
Außerdem kann man da auch die fiktive Werbewirkung geltend machen; d.
h. der Beklagte könnte 400 Euro fiktive Zusatzeinnahmen der Kläger
geltend machen.