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Avatar von Fahim
  • Fahim

mehr als 1000 Beiträge seit 28.10.2007

Wo bleibt denn da die Kostendeckelung auf 100 Euro insgesamt?

Da machte die Regierung falsche Versprechungen, wieder einmal.

Außerdem kann man da auch die fiktive Werbewirkung geltend machen; d.
h. der Beklagte könnte 400 Euro fiktive Zusatzeinnahmen der Kläger
geltend machen.

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