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Avatar von tallinn
  • tallinn

mehr als 1000 Beiträge seit 01.04.2004

Re: Nein. Für Genderquatsch ist sie zu alt, hat 1995 ihren Dipl.-Inf. gemacht.

Als jemand, der seit fast 20 Jahren im Datenschutz unterwegs, sei Dir versichert: Jura braucht man für Datenschutz am allerwenigsten. Das BDSG erschließt sich auch Nicht-Juristen. Und eher erwarte ich von einem Juristen, dass er sich von technischen Argumenten einschüchtern lässt (weshalb Juristen ja Gutachter lieben), als das sich ein Informatiker von Juristen einschüchtern lässt. Weil: logisch denken haben ja beide gelernt.

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