http://www.heise.de/newsticker/meldung/Verfassungsrichter-warnt-vor-geplanter-EU-Datenschutzverordnung-1407072.html
Die Auswirkungen wären tatsächlich ziemlich bedenklich.
1. Die Anwendbarkeit der deutschen Grundrechte und des daraus
entwickelten Datenschutzrechts.
2. Der Rechtsweg zum EuGH ist anders als der in Deutschland, weil
dieser in der Regel nicht direkt angerufen werden kann sondern nur
von den Gerichten.
Der Beitrag in der SZ ist wirklich lesenswert:
http://www.sueddeutsche.de/V5d38P/405043/Grundrechte-in-Gefahr.html