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  • Schnuffeltier

mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.2003

Re: welches logging ist notwendig?

Michael Block schrieb am 21. Dezember 2006 17:55

> Dann muss der Staatsanwalt das auch _beweisen_ können. Im Strafrecht
> gilt nicht der Glaube.

Ohne Registrierung bei der BNA heisst es einfach: Von DEINEM
Anschluss aus...
Im Strafrecht gilt viel mehr der Glaube, als das Wissen. Oder wie
erklärst Du Dir dann die ganzen Verurteilungen auf Grund von
Indizien?

So long
Das Schnuffeltier

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