ich hab den schon Samstag abgeschickt, weil mir das sehr spanisch
vorkam, deshalb sind die fristen nun etwas kurz denke ich
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich bedingt: Wenn Sie bis Freitag, dem 24.3.2000 noch
nicht abschließend darüber informieren können wie es mit der Flatrate
weitergeht betrachten sie diesen Brief als fristlose Kündigung des
Zuganges.
In diesem Falle verlange ich die Rückzahlung der gezahlten
Einrichtungsgebühr in Höhe von DM 299,- sowie die Erstattung der
Monatsgebühr, anteilig seit dem 17. März = 62,-DM. Außerdem die
Erstattung der call-by-call Internet Gebühren seit dem 17. März bis zum
Tage der Wiederaufnahme des Betriebes beziehungsweise der Erstattung
oben genannter Summen (MSN easysurfer Tarif), da dieser Schaden
vorhersehbar und vertragstypisch ist ($8, Abs. 1, Satz 2 AGB). Bei
einer Flatrate ist die Existenz des Angebotes über einen längeren
Zeitraum sowie die tatsächliche Nutzbarkeit als zugesicherte
Eigenschaft zu betrachten. Hieraus ergibt sich die o.g. Rückforderung
der Einrichtungsgebühr und der anteiligen Nutzungsgebühr ($ 8, Abs. 1,
Satz 1 AGB). § 320, Abs. 2 BGB kommt hier nicht zur Anwendung, da es
sich um keinen geringfügigen Schaden handelt.
Sollte ich hierüber keine Bestätigung in Schriftform (Handschriftlich
unterschrieben) bis Montag, dem 27. März erhalten, werde ich die
Angelegenheit einem Anwalt übergeben und meine Bank veranlassen die
genannten Beträge Rückzubuchen.
Dieses Schreiben ist Ihnen bereits per E-Mail zugegangen.
mit freundlichem Gruß,
vorkam, deshalb sind die fristen nun etwas kurz denke ich
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich bedingt: Wenn Sie bis Freitag, dem 24.3.2000 noch
nicht abschließend darüber informieren können wie es mit der Flatrate
weitergeht betrachten sie diesen Brief als fristlose Kündigung des
Zuganges.
In diesem Falle verlange ich die Rückzahlung der gezahlten
Einrichtungsgebühr in Höhe von DM 299,- sowie die Erstattung der
Monatsgebühr, anteilig seit dem 17. März = 62,-DM. Außerdem die
Erstattung der call-by-call Internet Gebühren seit dem 17. März bis zum
Tage der Wiederaufnahme des Betriebes beziehungsweise der Erstattung
oben genannter Summen (MSN easysurfer Tarif), da dieser Schaden
vorhersehbar und vertragstypisch ist ($8, Abs. 1, Satz 2 AGB). Bei
einer Flatrate ist die Existenz des Angebotes über einen längeren
Zeitraum sowie die tatsächliche Nutzbarkeit als zugesicherte
Eigenschaft zu betrachten. Hieraus ergibt sich die o.g. Rückforderung
der Einrichtungsgebühr und der anteiligen Nutzungsgebühr ($ 8, Abs. 1,
Satz 1 AGB). § 320, Abs. 2 BGB kommt hier nicht zur Anwendung, da es
sich um keinen geringfügigen Schaden handelt.
Sollte ich hierüber keine Bestätigung in Schriftform (Handschriftlich
unterschrieben) bis Montag, dem 27. März erhalten, werde ich die
Angelegenheit einem Anwalt übergeben und meine Bank veranlassen die
genannten Beträge Rückzubuchen.
Dieses Schreiben ist Ihnen bereits per E-Mail zugegangen.
mit freundlichem Gruß,