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  • yaid

mehr als 1000 Beiträge seit 20.01.2008

Gesetze können sehr wohl rückwirkend angewendet werden!

Wenn Sie (in dubio pro reo) für den Angeklagten zum Vorteil gereichen
kann jeder Richter ein zum Tatzeitpunkt noch nicht geltendes Gesetz
sehr wohl zur Anwendung bringen - d.h. auf Grundlage dieses (neuen)
Gesetzes entscheiden. Niemand hindert ihn daran! Gerade im
Angelsächsischen "Gesprochenen Recht" haben Richter exakt diese
Freiheit (der Richter).

Die Anklagevertreter werden dann in Revision gehen und die
Revisionsinstanz kann dann ihrerseits zugunsten des Angeklagten
entscheiden und auch berücksichtigen, dass der andere Richter zuvor
ein bestimmtes Gesetz zur Anwendung gebracht hat, dass ja auch schon
verbschiedet worden ist und Gültigkeit hat.

--
Ceterum censeo Vasingtoniam esse delendam 

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