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  • André Schild

537 Beiträge seit 22.10.2001

auch wenn die Daten Musikstücke darstellen....

Genial,

>Die Computerfirma meint, dass es die Vereinbarung vom
>Anfang der 90er Jahre zulässt, den Firmennamen für
>Datendienste zu verwenden, auch wenn die Daten
>Musikstücke darstellen.

Wir verkaufen Bits, aber das der Content "zufälligerweise"
Musikdaten sind ist egal.

Hoffentlich kommen die vor Gericht mit der Argumentation durch.

Dann kann ich als Tauschbörsianer argumentieren, dass ich nur
Bits getauscht habe. Das diese Daten Musik oder Videos darstellen
ist ja egal.

André

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