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  • unbekannter Benutzer

18 Beiträge seit 08.03.2001

Augen zu und durch...

... wir dürfen nur hoffen dass unsere Gerichte Seit der entscheidung
zur mitverantwortung für verlinkte Seiten dazu gelernt haben. Sonst
werden wir wohl bald bei einer Domainregestrierung zuerst überprüfen
müssen ob eine Zeichenfolge der Domain ein geschütztes Warenzeichen
ist. Und da bleibt dann warscheinlich nichtmehr viel übrig! Da könnte
ja als nächstes jemand kommen und "www" schützen lassen und dann
jeden besitzer einer WWW-Subdomain abmahnen.
Ich für meines hoffe vorerst nur mal dass meine Domain
just-for-fun.de davon nicht betroffen ist!! 
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