Wäre doch gelacht, wenn unsere Datenbeamten nicht auch diese Chance bereits im Keime ersticken könnten:
Man erklärt einfach die nicht personenbezogenen Daten zu "Metapersonendaten", die man qua legis als schutzbedürftig erklärt. Inklusive Einverständniserklärungs-Popup auf jeder Website und 400 Seiten langem Anhang zur Datenschwachsinnserklärungszwangsinformation.
Wir haben fertig. Der Beamtenbüttel hat gewonnen. Es gibt einfach zu viele Juristen.
Und Heise macht gleich mit. Nach der neu eingeführten Rubrik "DSVGO" dann noch der "Industriepersonenmetadatenverordnungs-Blog"
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.11.2019 16:14).