Anhaltslose Aufnahmen haben doch keine Beweislast ... mit dem Vorsatz "könnte im Ernstfall Beweise sichern" ist Filmen auch garnicht erlaubt
http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-10/dashcam-bussgeld
Anhaltslose Aufnahmen haben doch keine Beweislast ... mit dem Vorsatz "könnte im Ernstfall Beweise sichern" ist Filmen auch garnicht erlaubt
http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-10/dashcam-bussgeld