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  • Flari_

mehr als 1000 Beiträge seit 08.09.2009

Re: Ach ... und warum dann nicht auch Dashcams ?

mannohnenamen schrieb am 08.06.2015 19:37:

Anhaltslose Aufnahmen haben doch keine Beweislast ... mit dem Vorsatz "könnte im Ernstfall Beweise sichern" ist Filmen auch garnicht erlaubt

http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-10/dashcam-bussgeld

Tja, der "Staat" hat nun einmal ein paar Sonderrechte..

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