mannohnenamen schrieb am 08.06.2015 19:37:
Anhaltslose Aufnahmen haben doch keine Beweislast ... mit dem Vorsatz "könnte im Ernstfall Beweise sichern" ist Filmen auch garnicht erlaubt
http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-10/dashcam-bussgeld
Tja, der "Staat" hat nun einmal ein paar Sonderrechte..