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  • MajorGriffon

mehr als 1000 Beiträge seit 13.07.2000

Irgendwie verstehe ich das nicht...

Warum die Akteneinsicht verweigern?

Nach den Urteilen aus Karlsruhe zur Onlinedurchsuchung und zur VDS
würde ich als Staatsanwalt nach drei Monaten einen Brief
zurückschicken, das der "Täter" nicht zu ermitteln war - jedenfalls
nicht unter Einhaltung der Verhältnissmässigkeit wie aus Karlsruhe
vorgeschrieben.

Dann können die gerne die Akten einsehen, auch eine Kopie haben, sich
in die Haare schmieren oder an einen Ort verfrachten wo die Sonne nie
scheint.
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