... dass *von der Musikindustrie produzierte* Beweise vor Gericht
zugelassen werden. Jeder mittelmässige Programmierer kann sich aus
*legalen* Torrent Downloads *schlüssige IP Adressen* besorgen und
dann behaupten, über diese IP's wären geschützte Werke verbreitet
worden. Es ist für Ermittlungsbehörden im Nachhinein *nicht*
nachvollziehbar.
Genau so könnte ich in 4 Wochen behaupten, der Autofahrer mit dem
Kennzeichen XX-XX-000, dessen Auto *nachweisbar jetzt* vor meinem
Haus steht, hätte heute um 14:35 den Bürgersteig vollgeschissen,
Ehrenwort ! Das Corpus Delicti hat die 4 Wochen nicht überstanden,
aber so war es, ich habe sogar eine Zeichnung angefertigt :-)