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  • Mr. Stringer

mehr als 1000 Beiträge seit 26.04.2004

Es gibt ja nicht viele vergleichbare Vorgänge, ...

... aber einer wäre meines Erachtens die Benutzung der öffentlichen
Verkehrsmittel.

Wenn in einer S-Bahn ein geringer Anteil Schwarzfahrer unterwegs ist,
so ändert das am nötigen Fahrstrom also den Kosten des Anbieters nur
in vernachlässigbar kleinem Umfang etwas. Am Verschleiß des Fahrzeugs
ändert sich auch nichts. Es ist hier also auch eine nahezu
verlustfreie Kopie der Leistung gegeben.

Wird ein Schwarzfahrer erwischt, wird ein festgesetztes und für alle
gleich hohes "erhöhtes Beförderungsentgelt" eingefordert. Dieser
Betrag schmerzt, ist jedoch nicht ruinös. Die Verkehrsbetriebe
unterstellen, im Gegensatz zu MI, auch nicht die gewerbsmäßige
regelmäßig unberechtigte Nutzung Ihrer Infrastruktur, sondern immer
nur den konkreten Fall. Sie unterstellen also nicht den entgangenen
Gewinn aus dem Erwerb einer Monats- oder gar Jahreskarte.

Wieso ist so eine Regelung nicht auch für das Urheberrecht möglich?
Man könnte dies sogar in unbestrittenen Fällen anonymisiert
gestalten. Wird von der MI eine Verletzung festgestellt, teilt sie
diese dem Provider mit, welcher dann analog zum erhöhten
Beförderungsentgelt eine Strafgebühr auf die Rechnung des hinter der
IP-Adresse ermittelten Benutzers setzt. Wird die Verletzung
anerkannt, erfolgt die Zahlung dieser Gebühr, welche dann vom
Provider an die klagende Seite ohne Angabe personenbezogener Daten
weitergeleitet wird. Nur im Falle des Widerspruchs kann dann über die
Herausgabe der Nutzerdaten ein Verfahren eingeleitet werden.

Das entspräche der Situation bei den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Dort besteht auch die Möglichkeit der anonymen Abwicklung durch
sofortiges Bezahlen der Forderung beim Kontrolleur. Nur wenn jemand
der Ansicht ist, dass die Forderung unbegründet ist, ist er
verpflichtet zur weiteren Verfolgung des Vorgangs seine persönlichen
Daten anzugeben.

Wahrscheinlich funktionierte dies wieder deshalb nicht, weil der
Rechteverwerter die Gebühr so hoch ansetzen wollte, dass der Sinn des
Ganzen verloren ginge. 

Könnte das ansonsten funktionieren? 

GruĂź
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