Ansicht umschalten
Avatar von OskarMaria

mehr als 1000 Beiträge seit 22.09.2000

Wenn Justizbehörden Inhalte als rechtswidrig erklären...

Etwas schwammig ist der Beitrag formuliert. Was bedeutet eigentlich
wenn "Justizbehörden Inhalte als rechtswidrig erklären"? Reicht es,
wenn die Staatsanwaltschaft eine Verfügung erlässt? Oder braucht es
eines Urteils?

OskarMaria
Bewerten
- +
Ansicht umschalten