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Avatar von brainOnaut
  • brainOnaut

mehr als 1000 Beiträge seit 26.02.2010

dafür wird in D mal eben so streetphotography kriminalisiert

http://www.cr-online.de/blog/2018/03/09/das-ende-der-freien-veroeffentlichung-von-personenbildnissen-fuer-die-meisten-von-uns/

https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html

"Folglich werden alle Kreativen, die nicht Angehörige der institutionalisierten Presse sind, wie freie Fotografen,Privatpersonen, Influencer, Blogger, Unternehmens-Pressesprecher, Verantwortliche in Vereinen, Behördenmitarbeiter, PR- und Werbeagenturen etc. vor der Erstellung, Verbreitung oder Veröffentlichung von digitalen, personenbezogenen Fotos und Filmen künftig höchste Vorsicht walten lassen müssen. Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe, sondern selbst bei sozialadäquatem Verhalten Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen."

das schärfste:

"In Art. 85 Abs. 2 DSGVO findet sich eine Pflicht, Abweichungen und Ausnahmen zur DSGVO zur Gewährleistung der Freiheit der Meinungsäußerung zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken zu schaffen...

Dies hätte der deutsche Gesetzgeber jedoch gesetzlich regeln müssen, beispielsweise, indem er geregelt hätte, dass die bewährten § 22 KUG – § 24 KUG Vorrang vor der DSGVO haben. Der deutsche Gesetzgeber hat dies aber schlicht nicht getan und ist völlig untätig geblieben...

Die DSGVO verdrängt das KUG und die Regelungskompetenz gemäß Art. 85 DSGVO wurde und wird nicht ausgeübt. Der Bundesgesetzgeber hat mittlerweile sogar öffentlich angekündigt, bewusst untätig zu bleiben. Man vertraue auf die Rechtsprechung."

gibt ja noch nicht genug abmahnscheisse in diesem land, ne? die armen juristen nagen am hungertuch, wa?

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