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  • vJ

444 Beiträge seit 25.06.2001

Man stelle sich den Aufschrei vor

wenn es ein Auto gäbe, bei welchem nach Ablauf des Garantie- bzw.
Gewährleistungszeitraums im Rahmen des nächsten "Wartungsdienstes"
ein Software-Update installiert würde, welches den Zugriff auf den
Kofferraum verwehrt.

Das Gericht würde dies für rechtens erklären, dass sich die
Featurezusicherung "Kofferraum" nur auf den Garantie- bzw.
Gewährleistungszeitraum beschränkt.

Beim nächsten "Wartungsdienst" deaktivieren sie vielleicht den Motor.
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