wenn es ein Auto gäbe, bei welchem nach Ablauf des Garantie- bzw.
Gewährleistungszeitraums im Rahmen des nächsten "Wartungsdienstes"
ein Software-Update installiert würde, welches den Zugriff auf den
Kofferraum verwehrt.
Das Gericht würde dies für rechtens erklären, dass sich die
Featurezusicherung "Kofferraum" nur auf den Garantie- bzw.
Gewährleistungszeitraum beschränkt.
Beim nächsten "Wartungsdienst" deaktivieren sie vielleicht den Motor.
Gewährleistungszeitraums im Rahmen des nächsten "Wartungsdienstes"
ein Software-Update installiert würde, welches den Zugriff auf den
Kofferraum verwehrt.
Das Gericht würde dies für rechtens erklären, dass sich die
Featurezusicherung "Kofferraum" nur auf den Garantie- bzw.
Gewährleistungszeitraum beschränkt.
Beim nächsten "Wartungsdienst" deaktivieren sie vielleicht den Motor.