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  • mostly harmless

21 Beiträge seit 11.03.2004

Re: dann muß Mobilcom die Mwst. nachzahlen

Fluxkompensator schrieb am 13. März 2004 19:25

> dumfug, es geht darum dass die mächsteuer in der lizenzgebühr schon
> hätte drinn sein müssen (bund kriegt also nix extra - hat er schon)
> aber die celcos können die mwst im rahmen des ausgleiches wieder
> zurückholen.

Was ein ziemlicher Schwachsinn wäre. Wenn der Bund etwas versteigert,
dann sind da wohl kaum Steuern drin, die nachher wieder von genau dem
selben Bund zurückgefordert werden können. Sonst hätte man gleich die
Versteigerung -16% machen können, wäre viel einfacher gewesen.


cu

Jan

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