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Avatar von Haaretz
  • Haaretz

mehr als 1000 Beiträge seit 27.11.2013

Drehen wir doch den Spieß um und lassen §13, fordern aber...

... das Urheberrecht dem Patenschutz anzugleichen. Sprich man muss seinen Schutzanspruch wie ein Patent einreichen, die Schaffenshöhe feststellen lassen und für jedes Jahr wie auch deren Einreichung eine Gebühr zahlen.

Damit erledigt sich das Problem von ganz alleine. Denn nun kann man einfach gegen diese Datenbank checken. Mann weiss was in welchem Umfang geschützt wurde und das es eine Schaffenshöhe hat die auch Schützenswert ist.

Es gibt keinen Grund das ein Schreiner der eine tolle Konstruktion baut und diese teuer und aufwendig patentieren lässt gegenüber dem Fotografen der Bilder von dieser Konstruktion macht schlechter zu stellen, bzw. den Fotografen halt besser.

Wer Schutz von der Allgemeinheit haben will soll dafĂĽr zahlen. Denn an genau diesem Punkt ist der Systemfehler des Urheberrechtes - es ist kostenfrei!

GruĂź H.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.03.2019 12:54).

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