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  • mittagspause

410 Beiträge seit 31.05.2005

Re: Gesetzlich geregelt?

> zummindest hatte ich in erinnerung das nur die stadt in der der
> firmensitz ist anspruch auf die gewerbesteuer hat.

Nein dem Ist nicht so, Gewerbesteuer muss an dem Ort bezahlt werden,
wo eine Betriebsstätte ist.
Dies gilt auch für temporäre Betriebsstätten, also z.B. Baustellen
(gibt aber Fristen, hab es vergessen ob das ab 3 Monaten oder 6 oder
xx gilt, kann man aber googeln).

Streiten kann man was eine Betreibsstätte ist.

Ein Besetztes Büro auf jeden Fall
Eine unbesetzte Vermittlungsstelle?
Ein Mobilfunk Sendemast?
Oder gar ein belangloser Verteilerkasten?

Offensichtlich will Stuttgart, dass die Gewerbesteuer der Telekom nur
noch zwischen den Gemeinden aufgeteilt wird, wo besetzte
Betriebsstellen sind.

Ärgerlich ist nur, dass wir als Steuerzahler den Bockmist zahlen
dürfen.
Da streiten sich die Komunen um Steuergelder, dadurch wirds nicht
merh nur anders verteilt.


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