laut Richtlinie zuerst den Arbeitgeber darĂĽber informieren oder darf man in dem Falle ausnahmsweise direkt Strafanzeige stellen?
Oder wie sieht es generell in den Fällen aus in denen der mögliche Whistleblower auch gleichzeitig Opfer wäre?
laut Richtlinie zuerst den Arbeitgeber darĂĽber informieren oder darf man in dem Falle ausnahmsweise direkt Strafanzeige stellen?
Oder wie sieht es generell in den Fällen aus in denen der mögliche Whistleblower auch gleichzeitig Opfer wäre?