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  • Terser Frascati

833 Beiträge seit 06.02.2019

Sogar eine Einschränkung elementarer Bürgerrechte

Wenn jemandem eine wie auch immer geartee strafbare Handlung bekannt wird, dann ist es dessen gutes Recht (und bei nicht wenigen Tatbeständen sogar seine PFLICHT), dies den zuständogen Stellen mitzuteilen.

JEDE Einschränkung dazu ist ein absolut inakzeptabler Rückschritt in Feudalstrukturen der dunkelsten Vergangenheit.

Und damit leider voll im Trend unserer Zeit

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