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  • unbekannter Benutzer

163 Beiträge seit 20.09.2000

Weiterhin passiver Widerstand?

Also, ich hab mir mal den verlinkten Vertragsentwurf durchgesehen und
soweit ich das verstanden habe, sollte die passive
Widerstandsmethode, die derzeit funktioniert, weiterhin klappen, da
das Nichtanzeigen immer noch als Ordnungswidrigkeit geahndet wird,
auf deren Verdacht kein Richter einen Durchsuchungsbefehl ausstellen
wird und somit immer noch §13 GG gilt. Oder habe ich da was
übersehen?
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