Dem kann ich nur zustimmen.
Zwar istÂ
a) das Thema kurzweilig
b) der Mann wahrscheinlich nunmehr Single
c) die Regel mit den privaten E-Mails fraglich
Aber fest steht:
Unterschreibe ich einen Arbeitsvertrag, so sind mir die Regeln bekannt.
Sollte privates Mailen ausdrücklichv erboten sien, so bleibt mir wohl
nichts übrig als dies zu beachten.
Anders ausgedrückt - in manchen Firmen ist Rauchen verboten. Wenn ich
Raucher bin, so muss ich entweder nach einem anderen Beruf / einer
anderen Anstellung Ausschau halten oder mich eben "beherrschen".
Werde ich beim Rauchen erwischt, habe ich Pech.
Gegen Notfall-E-Mails wird sicherlich niemand etwas haben und auch bei
"kleineren" Vergehen wird oft ein Auge zugedrückt, dass es in diesem
Fall ja auch noch zu einer "Rufschädigung" kam ist natürlich fatal.
Ist so wie mit Alkohol während der Dienstzeit.
Bei der Geburtstagsfeier ein Schlückchen Sekt wird ja wohl überall
(fast überall) geduldet, wenn jedoch Angestellter X nach der
Geburtstagsfeier volltrunken in den Zeitungen erscheint, so wird keine
Firma davon begeistert sein.
Jedenfalls könnte wohl beispielsweise eine deutsche Anwaltsfirma auch
nicht darüber lachen, wenn sie nunmehr als "Die Firme mit den potenten
Angestellten...grins grins..." benannt wird.
Zwar istÂ
a) das Thema kurzweilig
b) der Mann wahrscheinlich nunmehr Single
c) die Regel mit den privaten E-Mails fraglich
Aber fest steht:
Unterschreibe ich einen Arbeitsvertrag, so sind mir die Regeln bekannt.
Sollte privates Mailen ausdrücklichv erboten sien, so bleibt mir wohl
nichts übrig als dies zu beachten.
Anders ausgedrückt - in manchen Firmen ist Rauchen verboten. Wenn ich
Raucher bin, so muss ich entweder nach einem anderen Beruf / einer
anderen Anstellung Ausschau halten oder mich eben "beherrschen".
Werde ich beim Rauchen erwischt, habe ich Pech.
Gegen Notfall-E-Mails wird sicherlich niemand etwas haben und auch bei
"kleineren" Vergehen wird oft ein Auge zugedrückt, dass es in diesem
Fall ja auch noch zu einer "Rufschädigung" kam ist natürlich fatal.
Ist so wie mit Alkohol während der Dienstzeit.
Bei der Geburtstagsfeier ein Schlückchen Sekt wird ja wohl überall
(fast überall) geduldet, wenn jedoch Angestellter X nach der
Geburtstagsfeier volltrunken in den Zeitungen erscheint, so wird keine
Firma davon begeistert sein.
Jedenfalls könnte wohl beispielsweise eine deutsche Anwaltsfirma auch
nicht darüber lachen, wenn sie nunmehr als "Die Firme mit den potenten
Angestellten...grins grins..." benannt wird.