Es ist doch zum Heulen. Für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" darf
man blechen, gerne auch doppelt und dreifach. Aber sobald die
Öffentlich-Rechtlichen mal brauchbare Anwendungen und Angebote für
"neuartige Rundfunkempfangsgeräte" entwickeln, müssen sie das
einstampfen.
Vielleicht sollte der Gesetzgeber hier einfach mal etwas klarstellen.
Entweder man blecht für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" und wird
konsequent auf diesen Geräten nach den technischen Möglichkeiten
bedient, im Rahmen des Budgets, das durch die Gebührenpflicht auf
diesen Geräten zur Verfügung steht. ODER man hält sich an
wettbewerbsrechtliche Grundsätze, kassiert nicht zwangsweise und
nutzungsunabhängig.
Aber diese Verarschung von einem Mittelweg kann man einfach nicht
ernst nehmen.
man blechen, gerne auch doppelt und dreifach. Aber sobald die
Öffentlich-Rechtlichen mal brauchbare Anwendungen und Angebote für
"neuartige Rundfunkempfangsgeräte" entwickeln, müssen sie das
einstampfen.
Vielleicht sollte der Gesetzgeber hier einfach mal etwas klarstellen.
Entweder man blecht für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" und wird
konsequent auf diesen Geräten nach den technischen Möglichkeiten
bedient, im Rahmen des Budgets, das durch die Gebührenpflicht auf
diesen Geräten zur Verfügung steht. ODER man hält sich an
wettbewerbsrechtliche Grundsätze, kassiert nicht zwangsweise und
nutzungsunabhängig.
Aber diese Verarschung von einem Mittelweg kann man einfach nicht
ernst nehmen.