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Avatar von ronfein
  • ronfein

mehr als 1000 Beiträge seit 27.05.2013

Rechtliche Grundlage für "ein rein webbasiertes Angebot"?

Es würde mich interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten "ein rein webbasiertes Angebot" anbieten wollen. IIRC ist das Webangebot nur als Programmbegleitung überhaupt zulässig. Warum werden hier wieder mal wahrscheinlich offensichtlich illegal Gelder der Zwangsbeitragszahler verplempert?

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