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  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 06.12.2000

Ein Imageschaden entsteht bereits bei Abzocke, nicht erst bei Tatsachennennung!

Ich freue mich, daß endlich ein vermeintlicher Abzocker beim Namen
genannt werden darf. Bin mal gespannt, wie das andere
Gerichtsverfahren zwischen den beiden ausgeht :-)
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