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  • id073897

704 Beiträge seit 08.03.2005

Re: Endlich mal ein löbliches Urteil!!!

Ich verstehe das nicht. Der Mann ist Handwerker im Bauwesen. Er ist
Unternehmer. Und unterschreibt dann einen Vertrag, ohne auf den Preis
zu schauen? DAS kann mir keiner erzählen! Er ist Kaufmann, da gibt es
keine Möglichkeit "mal eben" vom Vertrag zurückzutreten, denn das BGB
regelt die Rechtslage unter Kaufleuten eindeutig und im Vergleich zum
privaten Endverbraucher sind die Bedingungen unter Kaufleuten
deutlich verschärft. Viele Schutzmechanismen wie für den privaten
Endkunden gibt es für Kaufleute nicht. Wer als Kaufmann einen Vertrag
unterschreibt, hat unterschrieben. Zunächst einmal ohne Wenn und
Aber. Warum hat er den Vertrag im Nachhinein nicht ordentlich
angefochten? Auf dem Rechtswege natürlich, und da hätte vielleicht
schon das Schreiben des Justiziars seiner Handwerkskammer gereicht. 

Gut, das stand in dem Urteil nicht zur Debatte. Dennoch, der "arme
Kunde" ist in meinen Augen keineswegs arm dran, sondern arm an
Wissen. 

Gruss,
Gunter
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