Die Unterstellung, der Beitrag sei nicht sperrwürdig gewesen, ist überhaupt nicht erfolgt, soweit ich das sehe. Hingegen wurde die Schärfe der Sanktionierung in der Ägide Merkel (was auch immer das heißen mag) moniert. Das ist etwas komplett anderes, und um das zu erkennen, muss man wahrlich kein Genie sein.
Insofern ist das Urteil klar fehlerhaft, da es sich auf Phantastereien der in zumindest diesem Fall offenkundig inadäquat befähigten oder befertigten Richter stützt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.08.2019 19:03).