Das ist was das Leistungsschutzrecht tun würde. Ein Verlag könnte
eine Compilation aus Creative-Commons und Public Domain Inhalten
zusammenstellen und dann DARAUF ein Leistungsschutzrecht verlangen.
Ein kultureller und rechtlicher Alptraum. Die einzigen die
schlussendlich profitieren würden wären vermutlich tatsächlich
Anwälte.
eine Compilation aus Creative-Commons und Public Domain Inhalten
zusammenstellen und dann DARAUF ein Leistungsschutzrecht verlangen.
Ein kultureller und rechtlicher Alptraum. Die einzigen die
schlussendlich profitieren würden wären vermutlich tatsächlich
Anwälte.