Ich glaube die VG Media wird es nie begreifen wollen ... wenn man einen Kuchen hat, kann man ihn entweder essen, oder aufheben. Beides gleichzeitig geht nicht. Man kann jemand nicht zwingen, eine (kostenlose) Dienstleistung für einen zu erbringen und gleichzeitig Geld dafür zu verlangen, daß diese Dienstleistung erbracht wird. Ginge das, wären schon andere darauf gekommen und würden das schon weitaus umfangreicher machen ... anscheinend sitzen beim Kartellamt ausnahmsweise mal Leute, die das begriffen haben ...
ansonsten: Was soll denn das heiĂźen von wegen "ob diese Ausnahme auch fĂĽr die Snippets auf Google News gilt"? Sorry, aber wenn eine Regelung/Gesetz gilt, muĂź es fĂĽr alle gleich gelten. Ich kann nicht ein Gesetz machen, das nur eine Firma betrifft und andere nicht ... wenn 2 das gleiche tun, muĂź auch die gleiche Regelung gelten ...