Weil dann die Verlage gegenĂĽber anderen Anbietern benachteiligt wĂĽrden.
Dann hätte Google sofort das Kartellamt am Hals, einstweilige Verfügungen sowie neue Zerschlagungsbestrebungen.
Das kann man auch nicht mit dem LSG rechtfertigen!
Doch, das Kartellamt sagt z.B.:
Auch ein marktbeherrschendes Unternehmen könne kartellrechtlich nicht dazu verpflichtet werden, bei einer ungeklärten Rechtslage ein erhebliches Schadensersatzrisiko einzugehen.
http://www.computerbase.de/2015-09/leistungsschutzrecht-kartellamt-stellt-sich-auf-die-seite-von-google/