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  • snoxxi extrem

mehr als 1000 Beiträge seit 10.03.2009

Die Klausel ist natürlich wirksam.

Unwirksam kann Sie nur werden, wenn der Kunde nicht vor dem Kauf
darauf hingewiesen wird. Ein entsprechender Hinweis auf der Packung
bzw. vor dem Download dürfte aber reichen un Klarheit zu schaffen.

Wer den PCWelt Artikel übrigens genau liest, der stellt fest, dass
die Lizenzfrage recht schwammig umschrieben wird, dass wirktz nicht
wie Rechtssicherheit sondern wie Kulanz. Die Lizenzbedingungen selbst
sind dagegen recht eindeutig:
"... Kann ich die Software auf einen anderen Computer oder Nutzer
übertragen? Sie sind NICHT berechtigt, die Software auf einen anderen
Computer oder Nutzer zu übertragen. Sie dürfen die Software nur wie
auf dem lizenzierten Computer installiert mit dem COA Label und
diesem Vertrag direkt an Dritte übertragen. Vor der Übertragung muss
sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser
Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt..."

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