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  • TodesAdmin

112 Beiträge seit 07.04.2004

Begriffstutzige Rechteverwerter


Zitat:

Ein Datenabgleich soll aber nur bei einem konkreten Verdacht einer
schweren Straftat zulässig sein.

Zitat Ende.

Die Glauben ernsthaft, dass das Saugen von Filmen und Musik eine
SCHWERE Straftat ist. Ein Vergehen ist KEINE Straftat.

Punkt.

TA
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