Siehe:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/574/1/lang,de/
=> rechte Spalte - Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums!
Demnach ist eine flächendeckende Rundum-Überwachung aller Bürger
inkl. Vorratsdatenspeicherung geplant, wie sie nicht schlimmer sein
könnte (e-mail, handy-Daten, Internet usw.).
Obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatz zur
Vorratsdatenspeicherung (Az: 1 BvR 256/08) die Nutzung der Daten
durch Behörden auf genau spezifizierte Fälle schwerster Kriminalität
und schwerer Gefahren beschränkt hat, sollen nun offenbar selbst
Ordnungswidrigkeiten (!!!) mittels Vorratsdatenspeicherung verfolgt
werden.
> (1) Die allein auf Grund des § 113a gespeicherten Daten dürfen für eine
> Auskunft über die in § 113 Absatz 1 Satz 1 in Bezug genommenen Daten zu
> bekannten Internetprotokoll-Adressen, die zu bestimmten Zeitpunkten
> zugewiesen waren oder noch sind, verwendet werden, wenn diese Auskunft von
> der zuständige Behörde 1. für Zwecke der Verfolgung von Straftaten oder auch
> im Einzelfall besonders gewichtiger Ordnungswidrigkeiten
Sind diese Informationen wirklich wahr, so erleben wir gerade einen
Verfassungsbruch, der seines gleichen sucht und die innersten Werte
des Grundgesetzes mit Füßen tritt. Sehr erschreckend und
beunruhigend!
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/574/1/lang,de/
=> rechte Spalte - Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums!
Demnach ist eine flächendeckende Rundum-Überwachung aller Bürger
inkl. Vorratsdatenspeicherung geplant, wie sie nicht schlimmer sein
könnte (e-mail, handy-Daten, Internet usw.).
Obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatz zur
Vorratsdatenspeicherung (Az: 1 BvR 256/08) die Nutzung der Daten
durch Behörden auf genau spezifizierte Fälle schwerster Kriminalität
und schwerer Gefahren beschränkt hat, sollen nun offenbar selbst
Ordnungswidrigkeiten (!!!) mittels Vorratsdatenspeicherung verfolgt
werden.
> (1) Die allein auf Grund des § 113a gespeicherten Daten dürfen für eine
> Auskunft über die in § 113 Absatz 1 Satz 1 in Bezug genommenen Daten zu
> bekannten Internetprotokoll-Adressen, die zu bestimmten Zeitpunkten
> zugewiesen waren oder noch sind, verwendet werden, wenn diese Auskunft von
> der zuständige Behörde 1. für Zwecke der Verfolgung von Straftaten oder auch
> im Einzelfall besonders gewichtiger Ordnungswidrigkeiten
Sind diese Informationen wirklich wahr, so erleben wir gerade einen
Verfassungsbruch, der seines gleichen sucht und die innersten Werte
des Grundgesetzes mit Füßen tritt. Sehr erschreckend und
beunruhigend!