Öffentlich geförderte Verkehrsbetriebe überschätzen IMHO auch oftmals
ihre eigene Zuständigkeit.
Siehe:
http://www.heise.de/newsticker/Berliner-Verkehrsbetriebe-gehen-gegen-iPhone-Applikation-vor--/meldung/118274
Die Abmahnung erfolgte NICHT weil der Verkehrsbetrieb etwa ein
eigenes derartiges Produkt hatten oder das Marktsegment auch nur
partiell bedient hätten...
ihre eigene Zuständigkeit.
Siehe:
http://www.heise.de/newsticker/Berliner-Verkehrsbetriebe-gehen-gegen-iPhone-Applikation-vor--/meldung/118274
Die Abmahnung erfolgte NICHT weil der Verkehrsbetrieb etwa ein
eigenes derartiges Produkt hatten oder das Marktsegment auch nur
partiell bedient hätten...