Zugegeben, wäre kein Fehler bei der Umsetzung der Auflage begangen
worden, hätte sich die Strafe vermeiden lassen, dieses eine Mal. Ich
behaupte aber, dass in allen anderen Fällen, zu keinem Zeitpunkt je
die Chance bestand der Strafe zu entgehen oder sie abzumildern. Es
ist im Artikel von mildernden Umständen die Rede. Nur sehe ich nicht,
dass sich das im Strafmaß niederschlägt. So was nennt man ein
abgekartetes Spiel.
worden, hätte sich die Strafe vermeiden lassen, dieses eine Mal. Ich
behaupte aber, dass in allen anderen Fällen, zu keinem Zeitpunkt je
die Chance bestand der Strafe zu entgehen oder sie abzumildern. Es
ist im Artikel von mildernden Umständen die Rede. Nur sehe ich nicht,
dass sich das im Strafmaß niederschlägt. So was nennt man ein
abgekartetes Spiel.