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  • ngw16

433 Beiträge seit 01.12.2005

Grundfehler

Patentämter führen mit einer Patentzuteilung quasi hochheitliche
Aufgaben durch.
Und haben darauf eine Art Monopol.
Sie haben praktisch aber auch eine letztendlich entscheidenede
Gerichtsbarkeit.

Auf Gewinnmaximierung ausgelegte und angewiesene Patentämter sind
dafür aber nicht unabhängig genug.

Genau so gut könnte man die Strafgerichtsbarkeit privatisieren.

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