Ist aber doch auch umgekehrt so. Wenn man Rechnungen legt und man
später draufkommt, dass die eigentlich UST pflichtig waren (oder man
von einer unechten UST Befreiung plötzlich in eine UST Pflicht
rutscht), dann gelten alle Rechnungen so, wie wenn sie inklusive UST
ausgestellt worden wären, also man darf die UST abführen, auch wenn
man keine eingehoben hat.
Wenn nun eine EU Richtline sagt, TelKo und das damit verbundene
drumherum ist keine hoheitliche Aufgabe, dann war das UST pflichtig
und somit war die Rechnung inkl UST.
Warum sollte hier der Staat anders behandelt werden als ein normaler
Unternehmer?
Rashim
später draufkommt, dass die eigentlich UST pflichtig waren (oder man
von einer unechten UST Befreiung plötzlich in eine UST Pflicht
rutscht), dann gelten alle Rechnungen so, wie wenn sie inklusive UST
ausgestellt worden wären, also man darf die UST abführen, auch wenn
man keine eingehoben hat.
Wenn nun eine EU Richtline sagt, TelKo und das damit verbundene
drumherum ist keine hoheitliche Aufgabe, dann war das UST pflichtig
und somit war die Rechnung inkl UST.
Warum sollte hier der Staat anders behandelt werden als ein normaler
Unternehmer?
Rashim