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94 Beiträge seit 13.10.2000

Re: An alle Datenschützer da draussen...(und auch die Polizisten)

demon driver (demondriver@iemp.net) schrieb am 16. Januar 2001 14:45:

Worauf ich (und ich glaube wohl auch der ursprüngliche Poster)
hinausmöchte, ist, wie das denn jetzt aussieht, wenn ich nochmal
irgendwo angetroffen werde, und nochmal die Personalien festgestellt
werden? Da lassen sich dann doch ganz schnell unter Umständen falsche
Verdachtsmomente konstruieren, denn im Unterschied zum Abruf der
Adresse beim Einwohneramt liegt der Polizei eine Verknüpfung der
Identität mit Datum, Uhrzeit und Grund der früheren
Personalienfeststellung vor.
Deswegen die Frage nach Aufbewahrungsdauer und polizeilicher
> Verwendungsmöglichkeiten dieser Daten, sowie nach eventuellen
> Möglichkeiten des Betroffenen, Auskunft zu bekommen (solange er
> nicht offiziell als Verdächtiger gilt, sollte es da doch von Seiten
der Polizei zumindest keine Sachgründe gegen geben).

> demon driver

Da kommt es jetzt auf die Zeitspanne zwischen den beiden Feststellungen
an. Wenn das ganze in einem Zeitrahmen erfolgt, währenddessen Du die
Daten noch speichern darfst, kann es schon zu Querverweisen kommen. Ist
der Zeitraum länger, sind über die alten Daten keine Einträge mehr
vorhanden, da schiebt ja das Datenschutzgesetz einen Riegel vor. Die
Verweundungsmöglichkeiten sind nicht ganz klar abzugrenzen, weil der
Grundsatz gilt, daß Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen, um die
Aufgaben, die Dir gesetzlich übertragen wurden, zu erfüllen.

Aber glaub' mir, bei den Behörden, die einmal mit dem
Datenschutzbeauftragten in Kontakt waren oder einen guten eigenen
Datenschutzbeauftragten haben, wird sich keiner die Blöße geben, in
einem Tätigkeitsbericht des Beauftragten aufzutauchen. Ich selbst habe
immer meine liebe Müh' und Not alles das, was ich beruflich fabriziere
gegenüber meinem Datenschutzbeauftragten zu rechtfertigen (ÄCHZ).

Wenn Du weitere Infos brauchst, stehe ich gerne zur Verfügung ;-)

Gruß Frank

 


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