Eigentlich kennt ja jeder zumindest den CEO=Chief Executive Officer,
was hierzulande dem Geschäftsführer oder dem Vorstandsvorsitzenden
entspricht.
Gibt es da eigentlich eine Regelung, welche Begriffe welche
Positionen bei welcher Geschäftsform abdecken ?
Dürfen sich z.B. deutsche GmbH Gesellschafter neumodisch schick mit
"(Vice) Präsident [Unternehmensbreich]" oder ist das Führungskräften
in Aktiengesellschaften vorbehalten ? Oder (meine Vermutung) kann
jeder die englischen Wohlklangbegriffe verwenden, wie er will ?