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Avatar von evilk666
  • evilk666

mehr als 1000 Beiträge seit 11.01.2002

Wirtschafts-"Technobabble"...


Eigentlich kennt ja jeder zumindest den CEO=Chief Executive Officer,
was hierzulande dem Geschäftsführer oder dem Vorstandsvorsitzenden
entspricht.

Gibt es da eigentlich eine Regelung, welche Begriffe welche
Positionen bei welcher Geschäftsform abdecken ?

Dürfen sich z.B. deutsche GmbH Gesellschafter neumodisch schick mit
"(Vice) Präsident [Unternehmensbreich]" oder ist das Führungskräften
in Aktiengesellschaften vorbehalten ? Oder (meine Vermutung) kann
jeder die englischen Wohlklangbegriffe verwenden, wie er will ?


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