Ein Angeklagter gilt solange als Unschuldig bis seine Schuld bewiesen wurde. Ein Urteil wird von einem Richter auf Basis von für alle geltende und schriftlich fixierten Gesetze gefällt. Also die Grundprinzipien eines modernen Rechtsstaats.
Terra-X (ZDF) berichtete vor kurzen, dass der besondere Hass der Germanen auf die Römer, darin begründet war, dass römisches Recht in Germanien Einzug halten sollte und nicht mehr der Sippen-Boss nach Willkür ein Urteil fällen durfte. Dieses führte letztendlich zur Varusschlacht.
Man merkt, dass sich seit den alten Germanen nicht viel geändert hat.