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Private unentgeltliche Kopien sind erlaubt!

Private Kopien von Musik, Videos, Büchern, etc. sind nach dem
Urheberrechtsgesetz erlaubt, auch Kopien von Kopien dürfen erstellt
werden und z. B. als private Geschenke weitergegeben werden.
Dies gilt auch für privaten Tausch über Napster, etc.

§ 53 UrhG - Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen
Gebrauch
Fassung: 22.07.1997
gültig ab 01.01.1998
(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum
privaten Gebrauch herzustellen.
Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch
durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die
Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die
Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es
unentgeltlich geschieht.
(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes
herzustellen oder herstellen zu lassen
1. zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die
Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist (..)


Bitte zur Aufklärung an alle Bekannten weiterleiten.
(Die Copyright-Industrie lügt verleumderisch, wenn sie bei privaten
Kopien von Raubkopien spricht!)


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