angelagebriel2 schrieb am 28.06.2017 22:25:
(...) aber wenn du dich aus diesem Raum raus bewegst, blase ich dir halt mit meiner AR15 die RĂĽbe weg."
Das wäre dann wohl eine Drohung gegen Leib und Leben. Ob die noch durch die Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt ist? - Das mag ich SEHR stark bezweifeln.