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  • Oschia

mehr als 1000 Beiträge seit 24.07.2019

EU-Seuchenschutzges. schreibt monatelange Studien vor

"Einhaltung allgemeiner Vorschriften nach §2 und §3 MPBetreibV

Medizinprodukte dĂĽrfen nur von Personen
errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten
werden,
die dafĂĽr die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und
Erfahrung
besitzen."

https://de.wikipedia.org/wiki/Medizinproduktegesetz
https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_93/42/EWG_ĂĽber_Medizinprodukte
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)_2017/745_ĂĽber_Medizinprodukte#Kritik

Ohne Einreichen zentnerschweren Papierkrams stehste da inner EU seit 2-3 Jahren nicht nur mit einem Bein im Gefängnis.
Wenn du inner Tundra oder Taiga sitzt, mag das noch anders aussehen.

Aber man könnte ja auch vonne zinsen auf die "Deckungsvorsorge im Haftungsfall" ganz komfortabel leben.

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