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  • Mr Crac

mehr als 1000 Beiträge seit 21.01.2000

Rechtliche Situation in Deutschland / EU

https://www.gesetze-im-internet.de/mpg/__4.html

Gesetz ĂĽber Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG)

§ 4 Verbote zum Schutz von Patienten, Anwendern und Dritten
(1) Es ist verboten, Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen, zu errichten, in Betrieb zu nehmen, zu betreiben oder anzuwenden, wenn

1.
der begründete Verdacht besteht, dass sie die Sicherheit und die Gesundheit der Patienten, der Anwender oder Dritter bei sachgemäßer Anwendung, Instandhaltung und ihrer Zweckbestimmung entsprechender Verwendung über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaften vertretbares Maß hinausgehend unmittelbar oder mittelbar gefährden oder
2.
das Datum abgelaufen ist, bis zu dem eine gefahrlose Anwendung nachweislich möglich ist.

Das mal zu dem Thema, dass ein schnell zusammengebasteltes Gerät die Lösung aller Probleme wäre, wie manche hier im Forum es zu glauben scheinen.

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