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  • Paule S

mehr als 1000 Beiträge seit 30.10.2005

"zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist"

Soll das nun bedeuten, dass die MI/FI ohne richterliche Kontrolle den
Provider zur Auskunft verpflichten kann?
Soll das bedeuten, dass der Ausstoß des Rundfunks nun einen
Datenschutz (Kopierschutz) unterliegt?
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